Die Sicherheit auf der Baustelle ist eine überaus wichtige Aufgabe deren Verantwortung in den Händen eines Fachmannes liegen sollte. Der Bauherr ist verpflichtet, eine geeignete Person, die den Anforderungen der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) gerecht wird, mit der Aufgabe zu betrauen.

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist für die Koordination der Sicherheitsmaßnahmen auf Baustellen verantwortlich. Seit 1998 gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV). Diese Verordnung nimmt in § 2-3 den Bauherren als Verursacher eines Bauvorhabens in die Pflicht, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz sämtlicher am Bau beteiligten Personen zu veranlassen.

schmitt architekten übernehmen gerne diese Aufgabe für Sie und bringen wertvolle Erfahrung im Bereich der Sicherheit mit ein.
Ihr Ansprechpartner ist Architekt Dipl.Ing. Karl-Heinz Schmitt.