Die dem SiGeKo übertragenen Pflichten beinhalten u.a.
- Erstellung einer Vorankündigung der Baumaßnahme
- Planungsphase mit Koordination der notwendigen Schutzmaßnahmen
- Organisation der Zusammenarbeit der Firmen untereinander
- Erstellung des SiGe-Planes
- fortlaufende Aktualisierung der Bauabläufe im SiGe-Plan
- Begleitung des Bauablaufes bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme
- regelmäßige Baustellenbegehungen mit fortlaufender Dokumentation der Abläufe, einschließlich Überwachung der Einhaltung von Schutzmaßnahmen durch die ausführenden Firmen
- Erstellung der Unterlage (Baumerkmalsakte) als Grundlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage