Die dem SiGeKo übertragenen Pflichten beinhalten u.a.

    - Erstellung einer Vorankündigung der Baumaßnahme

    - Planungsphase mit Koordination der notwendigen Schutzmaßnahmen

    - Organisation der Zusammenarbeit der Firmen untereinander

    - Erstellung des SiGe-Planes

    - fortlaufende Aktualisierung der Bauabläufe im SiGe-Plan

    - Begleitung des Bauablaufes bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme

    - regelmäßige Baustellenbegehungen mit fortlaufender Dokumentation der Abläufe, einschließlich Überwachung der Einhaltung von Schutzmaßnahmen durch die ausführenden Firmen

    - Erstellung der Unterlage (Baumerkmalsakte) als Grundlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage